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Notfallsanitäter (m/w/d)

Kontakt

DRK-Kreisverband Grafschaft Bentheim e.V.
Personalabteilung

Denekamper Straße 76
48529 Nordhorn
Telefon 05921 8836-9158
Telefax 05921 8836-9159

Email: personal@drk-grafschaft-bentheim.de

Der Beruf als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter ist die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Dies bringt ein großes Maß an Verantwortung mit sich, denn oft sind Sie diejenigen, die Leben retten können.

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter leisten bei medizinischen Notfällen bis zum Eintreffen des Arztes Erste Hilfe und führen lebensrettende Maßnahmen durch. Sie befördern außerdem kranke oder verletzte Personen unter fachgerechter Betreuung beispielsweise in ein Krankenhaus. Der Umgang mit Patienten und Angehörigen verlangt den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern neben der fachlichen Qualifikationen aber auch viel psychologisches Feingefühl ab. Um kompetent Hilfe leisten zu können, müssen Sie in jeder Situation Ruhe bewahren können. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter müssen zudem teamfähig sein.

Eine gute Zusammenarbeit mit Kollegen und Notärzten ist notwendig, um den Patienten optimal zu versorgen. Zum Rettungsdienst gehört aber auch ein gehöriges Stück Reaktionsfähigkeit und Eigeninitiative.

Infos zu Deiner Ausbildung

Ausbildungsart: schulische Aus- bzw. Weiterbildung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Lernorte: Schule (theoretischer und praktischer Unterricht), praktische Ausbildung in einer Klinik sowie unserem Rettungsdienstbereich

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Ausbildungsweg:

  • Der theoretische und praktische Unterricht wird in staatlich anerkannten Schulen durchgeführt. Die praktische Ausbildung wird an unseren Lehrrettungswachen und in geeigneten Krankenhäusern durchgeführt.
  • Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie der praktischen Ausbildung entsprechend dem Ausbildungsziel trägt die Schule.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Gesundheitliche Eignung.
  • Der mittlere Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung bzw. eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

    Darüber hinaus gilt für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter (m/w/d):

  • Der Bewerber darf sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt (Führungszeugnis).
  • Der Bewerber muss über erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

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